18. Februar 2015

Bleifreie Jagdmunition

Das Land Hessen hat ab 1. April 2015 die Verwendung von bleihaltiger Jagdmunition untersagt und verweist auf Untersuchungen, die die Gleichwertigkeit von bleifreier Munition belegen. Die neue Regelung gilt für den kompletten hessischen Staatswald. Die Bediensteten von Hessen-Forst werden ab dem 1. April 2015 nur noch bleifreie Munition anschaffen und bei der Jagdausübung auf den Staatswaldflächen verwenden. Auch Gäste, die bei Hessen-Forst an Jagden teilnehmen, müssen dann solche Munition nachweisen. Auch auf Staatswaldflächen, auf denen Hessen-Forst die Jagdausübung nicht selbst durchführt, sondern verpachtet, wird es ab dem 1. April 2015 zur Bedingung, dass sich der Pächter zur Verwendung von bleifreier Munition verpflichtet, wenn er pachten will. https://umweltministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/oekologischer-und-gesuender-bleifreie-munition-im-hessischen-Staatswald

Sollte eine Kommune zu dem Entschluss kommen, dass auf in ihrem Eigentum stehenden Flächen von der Nutzung bleihaltiger Jagdmunition abzusehen ist, dann kann dies  nur geschehen, wenn eine solche Regelung in den Pachtverträgen verankert wird. Dies ist grundsätzlich möglich. Etwas komplizierter erscheint mir die Lage in den Kommunen deren Flächen keinen Eigenjagdbezirk bilden und die dann Teil gemeinschaftlicher Jagdbezirke sind. In diesen Kommunen besteht mit anderen auch privaten Eigentümern eine Jagdgenossenschaft, die das Jagdrecht verwaltet. Hier muss eine Entscheidung pro oder contra bleifreier Munition dann nach den bestehenden Mehrheitsverhältnissen geregelt werden.

Ein Antrag in der Gemeindevertretung müsst deshalb auf die Änderung der Pachtverträge abzielen.

Vielleicht wird die Lage übersichtlicher und einfacher, weil rechtlich klar geregelt, wenn der Bund ein allgemeines Verbot bleihaltiger Munition ausspricht.