Delegiertenversammlung

Wer entscheidet in der GAK?

Nach § 5 unserer Satzung ist eine Delegiertenversammlung das oberste Organ unseres Vereines. Da heißt es:

§ 5 Die Delegiertenversammlung

(1) Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten und den Vorstandsmitgliedern. Jedes Mitglied entsendet eine*n Delegierte*n. Die Vorstandsmitglieder besitzen, sofern sie keine Delegierten sind, kein Stimmrecht. Die Delegiertenversammlungen sind öffentlich.

(2) Die Delegiertenversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Außerordentliche Delegiertenversammlungen werden einberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt oder der Vorstand dies beschließt. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurde.

(3) Die Delegiertenversammlung beschließt über:

  1. die Anträge der Mitglieder und des Vorstands,
  2. die Satzung und Satzungsänderungen,
  3. Grundsätze, die der Verwirklichung des Vereinszwecks dienen,
  4. die Wahl der Vorstandsmitglieder,
  5. die Wahl von zwei Kassenprüfer*innen, die nicht dem Vorstand angehören,
  6. die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands,
  7. die Sätze zur Bemessung der Mitgliedsbeiträge;
  8. den Haushalts- und Stellenplan für den laufenden Geschäftsbetrieb,
  9. den Ausschluss von Mitgliedern.

(4) Zur Delegiertenversammlung werden alle Mitglieder per Email, im Bedarfsfall schriftlich, durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von vier Wochen eingeladen. Zur außerordentlichen Delegiertenversammlung kann der Vorstand die Ladungsfrist auf zwei Wochen verkürzen. Anträge sind mit einer Frist von zwei Wochen bei der Geschäftsstelle einzureichen. Dringlichkeitsanträge sind auf Antrag von 10% der Delegierten möglich. Über deren Befassung entscheidet die Versammlung.

(5) Über die Beschlüsse der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleiter*in und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

Ordentliche Mitglieder, die Delegierte entsenden können, sind unsere Mitgliedsfraktionen und -gliederungen. Fördermitglieder und Vorstände, die nicht von einer Fraktion oder Gliederung delegiert wurden, können ohne Stimmrecht teilnehmen.