25. Oktober 2011

Neue Empfehlungsliste für die Verwendung von Fraktionsmitteln verabschiedet

Im Rahmen der gemeinsamen Arbeitstagung 2011 haben die Rechnungsprüfungsämter der Kommunen in Hessen die Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionsmitteln in der Fassung des Jahres 2011 verabschiedet.

Zur besseren Lesbarkeit wurden für den Versand die Änderungen farblich markiert. Dies erleichtert die Orientierung erheblich. Der Entwurf wurde in unveränderter Form beschlossen.

Inhaltlich besteht die zentrale Änderung darin, dass der bei der Öffentlichkeitsarbeit als
besonders kritisch angesehene Vorwahlzeitraum nunmehr 3 Monate beträgt. Die
Empfehlungen übertragen damit eine Einschätzung des Verfassungsgerichts des
Saarlandes vom 1.7.2010 zur Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung auf Hessen. Im
Übrigen beschränken sich die Änderungen auf eine Aktualisierung der Verweise und
geringfügigere Änderungen.

Liste 2011