02. April 2012

Untern Schirm wird man nicht nass…..oder?

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz (Schutzschirmgesetz – SchuSG) auf den Weg gebracht, eine erste Lesung im Landtag hat bereits stattgefunden und nach Ostern werden Anhörungen durchgeführt werden.

Das Finanzministerium hat angeboten, die kommunalen MandatsträgerInnen über die kommunalpolitischen Vereinigungen in einer Veranstaltung zu informieren. Die GAK e.V. hatte deshalb für den Nachmittag des 31. März 2012 nach Frankfurt eingeladen und weil der Termin gut passte, ist der Minister gleich selbst vorbeigekommen.

Ellen Enslin (MdL) und Dr. Thomas SchäferIn einer kurzen Einführung stellte Minister Schäfer das Konzept des Schutzschirms vor:  Insgesamt stehen 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung, die auf 106 Kommunen aufgeteilt werden sollen. Als Kennzahlen für die Aufnahme unter den Schutzschirm wurde die Höhe der Kassenkredite je Einwohner und das durchschnittliche ordentliche Ergebnis der Jahre 2005 bis 2009 gewählt. Dabei wurden die Grenzwerte so gesetzt, dass ursprünglich 100 Kommunen (Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise) ausgewählt werden. Weil unter den Positionen 101 bis 110 allein 6 Landkreise zu finden waren, wurden diese ebenfalls noch in das Programm aufgenommen. Die Liste der 106 ist abschließend, d.h. es wird keine Nachrücker geben, wenn sich Kommunen entschließen sollten, nicht teilzunehmen. Die gesamte Liste ist als Anlage dem Gesetzentwurf zu entnehmen.

Den Kommunen wird eine Übernahme von 46% ihrer Schulden angeboten, wobei sie die freie Entscheidung haben, ob sie eher Kassenkredite oder langfristige Verbindlichkeiten ablösen wollen. Im Gegenzug unterwerfen sie sich strikten Konsolidierungsauflagen, die mit dem Land ausgehandelt und auch mit Sanktionen durchgesetzt werden sollen.

Ein erster Grundsatzantrag ist bis zum 29.06.2012 zu stellen. Danach werden die genauen Konditionen mit der hessischen Investitionsbank ausgehandelt. Der endgültigen Antrag ist dann bis zum Jahresende 2012 vom Kommunalparlament mit 2/3-Mehrheit zu beschließen.

Vor allem die möglichen Sanktionen standen im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion. Dabei wird derbereits in der HGO aufgelisteten Sanktionskatalog nur noch die zusätzliche Möglichkeit der Schuldenrückabwickelung erweitert. Die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen wird von der Kommunalaufsicht auf die Regierungspräsidien übertragen, um eine landesweit einheitliche Handhabung zu gewährleisten und potentielle Interessenkonflikte zwischen Kreis und Schutzschirmkommune zu vermeiden.

Nachsteuerung? Werden die vereinbarten Konsolidierungsziele nicht erreicht wird eine Nachsteuerung erfolgen, die danach ausgerichtet wird ob die Gründe selbstverschuldet oder unverschuldet sind.

Kommunen, die sich gegen eine Teilnahme entschließen, haben keine Sanktionen zu erwarten. Allerdings können steigende Zinsen bei hohen Kassenkrediten eine Situation hervorrufen, die einen Eingriff der Kommunalaufsicht notwendig macht.

Die Deckelung der Kreisumlage soll nicht aufgehoben werden. Es besteht allerdings ein gewisses Risiko, das bei der Klage einiger Kreise auf eine ausreichende Finanzausstattung das Gericht feststellen könnte, dass Kreise Umlageverbände sind und eine ausreichende Umlage erheben müssen.

Von den kommunalen VerteterInnen wurden die Kinderbetreuungskosten als größtes strukturelles Problem der kommunalen Haushalte ausgemacht. Der Minister wies darauf hin, dass die Mindestverordnung bis zum Jahre 2014, eher 2015 durch ein Kinderbetreuungsgesetz ersetzt werden soll. Er räumte aber auch ein, dass zwar die verschiedenen Förderwege damit zusammengelegt werden sollen, zusätzliches Geld eher unwahrscheinlich ist.

Die TeilnehmerInnen diskutierten angeregt mit Minister Schäfer

Insgesamt verlief die Diskussion in ruhiger und sachlicher Atmosphäre. Minister Schäfer zeigte sich erfreut und bot an, auch weitere Themen wie die Neufassung des kommunalen Finanzausgleichs in dieser runde mit den grünen  KommunalpolitikerInnen zu diskutieren. Wir werden darauf zurück kommen.

Weiterführende Links zum kommunalen Schutzschirm:

Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz (Schutzschirmgesetz – SchuSG)

Hessisches Finanzministerium

FAQs zum kommunalen Schutzschirm

Präsentation des Finanzministers

Die Landtagsfraktion zum Schutzschirm