Aktuelles

16. Juli 2012

Berichtsantrag Wasserrahmenrichtlinie

Im Kreis Offenbach Land haben wir aktuell einen Berichtsantrag zum Umsetzungsstand des „hessischen Maßnahmenprogramms der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)“ gestellt. Hessen hat 2009 ein Maßnahmenpaket für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 – 2015 erstellt, das nach Maßgabe des hessischen Wassergesetzes für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich ist. Infos unter: www.hlug.de/start/geografische-informationssysteme/eu-richtlinien-u-verordnungen/wrrl.html www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/wasserrahmenrichtlinie/grundsaetze/index.php Wir sind jetzt genau in der Halbzeit. Der Bericht des KA liegt uns hier noch nicht vor, aber es haben hier vor Ort schon ein paar Veranstaltungen dazu…

Mehr anzeigen
02. April 2012

Untern Schirm wird man nicht nass.....oder?

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz (Schutzschirmgesetz – SchuSG) auf den Weg gebracht, eine erste Lesung im Landtag hat bereits stattgefunden und nach Ostern werden Anhörungen durchgeführt werden. Das Finanzministerium hat angeboten, die kommunalen MandatsträgerInnen über die kommunalpolitischen Vereinigungen in einer Veranstaltung zu informieren. Die GAK e.V. hatte deshalb für den Nachmittag des 31. März 2012 nach Frankfurt eingeladen und weil der Termin gut passte, ist der Minister gleich selbst vorbeigekommen. In einer kurzen Einführung stellte…

Mehr anzeigen
25. Oktober 2011

Neue Empfehlungsliste für die Verwendung von Fraktionsmitteln verabschiedet

Im Rahmen der gemeinsamen Arbeitstagung 2011 haben die Rechnungsprüfungsämter der Kommunen in Hessen die Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionsmitteln in der Fassung des Jahres 2011 verabschiedet. Zur besseren Lesbarkeit wurden für den Versand die Änderungen farblich markiert. Dies erleichtert die Orientierung erheblich. Der Entwurf wurde in unveränderter Form beschlossen. Inhaltlich besteht die zentrale Änderung darin, dass der bei der Öffentlichkeitsarbeit als besonders kritisch angesehene Vorwahlzeitraum nunmehr 3 Monate beträgt. Die Empfehlungen übertragen damit eine Einschätzung des Verfassungsgerichts des…

Mehr anzeigen